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Antragstellung nach dem Auslandsunterhaltsgesetz

Das Auslandunterhaltsgesetz (BGBl. Nr. 160/1990) bildet die Grundlage für eine Antragstellung von Unterhalt in den USA, Australien und einer Reihe von kanadischen Provinzen. Für Anträge nach diesem Gesetz sind zweisprachige Formblätter zu verwenden, die zusammen mit einer Anleitung zur Antragstellung neu aufgelegt wurden.

Anleitung (PDF, 13k)
Antrag (PDF, 85k)

Erklärung über Zahlungsrückstände (PDF, 7k)
Erklärung über Mittel und Bedürfnisse (PDF, 7k)

Bescheinigung der Erfolgsaussicht (PDF, 46k)