Das Servicecenter beim Landes- und Bezirksgericht Linz
Adresse:
Fadingerstraße 2
4020 Linz
Öffnungszeiten für persönlich vorsprechende Parteien
Montag - Freitag durchgehend
von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Telefonische Amtstagsterminvergabe Montag - Freitag ab 13 Uhr
Telefon: 05/7601- 21- 12300
ServiceCenter_Linz@justiz.gv.at
Leistungen im Servicecenter
- Außerstreitsachen
- Ladung zum Vergleichsversuch
(im Anschluss an das Vorgespräch mit der Richterin/dem Richter)
- Protokoll gem. § 8 FortpflanzmedG.
(im Anschluss an das Vorgespräch mit der Richterin/dem Richter)
- Terminvergabe für den Amtstag (telefonisch und persönlich)
- Einvernehmliche Scheidung
Im Servicecenter wird nur der Amtstagstermin bei der zuständigen Richterin / dem Richter vergeben. Das Scheidungsverfahren führt die Richterin / der Richter.
- Scheidungsklage Im Servicecenter wird nur der Amtstagstermin bei der zuständigen Richterin/dem Richter vergeben! Das Scheidungsverfahren führt die Richterin/der Richter!
- Zivilsachen
- Terminvergabe für Amtstag
- Berechnung der Zeugengebühren in Zivilsachen (ohne Kostenvorschuss)
- Protokollierung Verfahrenshilfeanträge oder die Ausgabe des entsprechenden Formulares
- Formularausgabe
- Terminvergabe für prätorischen Vergleichsversuch Protokollierung und Zustellung der Ladung an den Antragsgegner
- Protokollierung einfacher Mahnklagen
- Aufnahme von Einsprüchen
- Exekutionssachen
- Protokollierung von Exekutionsanträgen mit rechtlicher Information Mitzubringende Dokumente: Vollstreckbarer Titel (z.B.Urteil)
- Protokollierung von Einstellungsanträgen
- Protokollierung von Einschränkungsanträgen
- Protokollierung von Fortsetzungsanträgen
- Auszüge aus dem Namensverzeichnis - nur persönlich
- telefonische Ersuchen um Übersendung der Formulare für Drittschuldner
- Strafsachen
- Berechnung sämtlicher Zeugen- Schöffen- und Geschworenengebühren
- Koordinierung der Schulklassen (die bei Verhandlungen zuhören)
- Firmenbuchsachen
- Firmenbuchauszüge
- Auszüge aus der elektronischen Urkundensammlung
- Ausdrucke von elektronischen Jahresabschlüssen
- Abgabemöglichkeit für Jahresabschlüsse und Entrichtung der Gebühr
- Amtsbestätigung gem. Artikel 20 der EU Richtlinie 93/36
- Grundbuchsachen
- Grundbuchsauszüge
- Auszüge aus der elektronischen Urkundensammlung (erfasst ab 6.2.2006)
Einsichtnahme in die Bände der Urkundensammlung des Grundbuches ist weiterhin kostenlos,
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr.
- Namensabfrage
(nur mit Nachweis des rechtlichen Interesses = Titel)
- Beglaubigungen
- Unterschriftenbeglaubigung
- Abschriftenbeglaubigung = Vidimierung
- Apostille (Überbeglaubigung) und Zwischenbeglaubigungen
- Konkurssachen
- Protokollierung von Forderungsanmeldungen beim Bezirksgericht Linz
- Übersendung oder Übergabe von Formularen
- Kraftloserklärung (Verlust eines Sparbuches)
- Einstellung von Kraftloserklärungen
- Auskünfte aus der Gerichtssachverständigen - und Gerichtsdolmetscherliste
- Berechnung Zeugen- Schöffen- und Geschworenengebühren
- Berechnung sämtlicher Zeugen- Schöffen-u. Geschworenengebühren im Strafverfahren
- Berechnung sämtlicher Zeugen- und Laienrichtergebühren in Arbeits- u. Sozialrechtssachen
- Berechnung der Fahrtkosten in Sozialrechtssachen (nur Kläger)
- Berechnung der Zeugengebühren in Zivilsachen