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Linz

Das Servicecenter beim Landes- und Bezirksgericht Linz

Adresse:
Fadingerstraße 2
4020 Linz

Öffnungszeiten für persönlich vorsprechende Parteien
Montag - Freitag durchgehend
von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Telefonische Amtstagsterminvergabe Montag - Freitag ab 13 Uhr

Telefon: 05/7601- 21- 12300
ServiceCenter_Linz@justiz.gv.at


Leistungen im Servicecenter

  • Außerstreitsachen
    • Ladung zum Vergleichsversuch
      (im Anschluss an das Vorgespräch mit der Richterin/dem Richter)
    • Protokoll gem. § 8 FortpflanzmedG.
      (im Anschluss an das Vorgespräch mit der Richterin/dem Richter)
    • Terminvergabe für den Amtstag (telefonisch und persönlich)
    • Einvernehmliche Scheidung
      Im Servicecenter wird nur der Amtstagstermin bei der zuständigen Richterin / dem Richter vergeben. Das Scheidungsverfahren führt die Richterin / der Richter.
    • Scheidungsklage Im Servicecenter wird nur der Amtstagstermin bei der zuständigen Richterin/dem Richter vergeben! Das Scheidungsverfahren führt die Richterin/der Richter!

  • Zivilsachen
    • Terminvergabe für Amtstag
    • Berechnung der Zeugengebühren in Zivilsachen (ohne Kostenvorschuss)
    • Protokollierung Verfahrenshilfeanträge oder die Ausgabe des entsprechenden Formulares
    • Formularausgabe
    • Terminvergabe für prätorischen Vergleichsversuch Protokollierung und Zustellung der Ladung an den Antragsgegner
    • Protokollierung einfacher Mahnklagen
    • Aufnahme von Einsprüchen

  • Exekutionssachen
    • Protokollierung von Exekutionsanträgen mit rechtlicher Information Mitzubringende Dokumente: Vollstreckbarer Titel (z.B.Urteil)
    • Protokollierung von Einstellungsanträgen
    • Protokollierung von Einschränkungsanträgen
    • Protokollierung von Fortsetzungsanträgen
    • Auszüge aus dem Namensverzeichnis - nur persönlich
    • telefonische Ersuchen um Übersendung der Formulare für Drittschuldner

  • Strafsachen
    • Berechnung sämtlicher Zeugen- Schöffen- und Geschworenengebühren
    • Koordinierung der Schulklassen (die bei Verhandlungen zuhören)

  • Firmenbuchsachen
    • Firmenbuchauszüge
    • Auszüge aus der elektronischen Urkundensammlung
    • Ausdrucke von elektronischen Jahresabschlüssen
    • Abgabemöglichkeit für Jahresabschlüsse und Entrichtung der Gebühr
    • Amtsbestätigung gem. Artikel 20 der EU Richtlinie 93/36

  • Grundbuchsachen
    • Grundbuchsauszüge
    • Auszüge aus der elektronischen Urkundensammlung (erfasst ab 6.2.2006)
      Einsichtnahme in die Bände der Urkundensammlung des Grundbuches ist weiterhin kostenlos,
      Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr.
    • Namensabfrage
      (nur mit Nachweis des rechtlichen Interesses = Titel)

  • Beglaubigungen
    • Unterschriftenbeglaubigung
    • Abschriftenbeglaubigung = Vidimierung
    • Apostille (Überbeglaubigung) und Zwischenbeglaubigungen

  • Konkurssachen
    • Protokollierung von Forderungsanmeldungen beim Bezirksgericht Linz
    • Übersendung oder Übergabe von Formularen

  • Kraftloserklärung (Verlust eines Sparbuches)
  • Einstellung von Kraftloserklärungen
  • Auskünfte aus der Gerichtssachverständigen - und Gerichtsdolmetscherliste
  • Berechnung Zeugen- Schöffen- und Geschworenengebühren
    • Berechnung sämtlicher Zeugen- Schöffen-u. Geschworenengebühren im Strafverfahren
    • Berechnung sämtlicher Zeugen- und Laienrichtergebühren in Arbeits- u. Sozialrechtssachen
    • Berechnung der Fahrtkosten in Sozialrechtssachen (nur Kläger)
    • Berechnung der Zeugengebühren in Zivilsachen