Einstellung des Strafverfahrens gegen einen Strafrichter.
Anlässlich des am 19. August erscheinenden Artikels in der österreichischen Wochenzeitung "Falter" sieht sich das Bundesministerium für Justiz zu folgender Stellungnahme veranlasst:
Das Bundesministerium für Justiz weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Justiz ohne Ansehen oder Stellung der betroffenen Personen oder der konkreten Sache agiert. Auch Richter, Staatsanwälte, Politiker und Wirtschaftstreibende werden angeklagt, wenn auf Grund ausreichend geklärten Sachverhalts eine Verurteilung nahe liegt. Das zeigen einige der Öffentlichkeit auch bereits bekannte Fälle. Dennoch haben Staatsanwälte und Richter den Grundsatz "Im Zweifel für den Beschuldigten" hinsichtlich aller Personen in gleicher Weise zu beachten. So soll eine willkürliche Anklageerhebung verhindert werden. Gegen den nun im "Falter" genannten Richter wurde 2006 ein Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachtes des schweren
Betruges eingeleitet. Um jeglichen Anschein der Befangenheit auszuschließen, wurde das Verfahren nicht von der grundsätzlich zuständigen Staatsanwaltschaft geführt, sondern von der Staatsanwaltschaft in einem anderen Bundesland.
Diese beabsichtigte nach umfangreichen Erhebungen und sorgfältiger Prüfung der Beweise die Einstellung des Verfahrens. Die zuständige
Oberstaatsanwaltschaft teilte diese Ansicht und leitete den Vorhabensbericht im April 2007 an das Bundesministerium für Justiz weiter. Im September 2007 erteilte das Ministerium den Auftrag zu ergänzenden Ermittlungen. Durch diese konnte der Verdacht der Intervention zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens klar widerlegt werden. Zeugenaussagen erwiesen sich zum Teil als widersprüchlich. Trotz Ankündigung wurden Belege für Zahlungen nie vorgelegt.
Die zuständige Staatsanwaltschaft gelangte daher im April 2008 neuerlich zu der Erkenntnis, dass ein Schuldnachweis aus Mangel an Beweisen nicht möglich ist. Die Oberstaatsanwaltschaft teilte die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Nach einem internen fachlichen Meinungsaustausch erfolgte im Dezember 2008 die Genehmigung des Vorhabensberichtes durch das Ministerium.
Eine gerichtliche Überprüfung durch einen Fortführungsantrag wäre möglich gewesen. Dieser wurde vom Anzeiger jedoch nicht eingebracht.
Entsprechende dienst- und disziplinarrechtliche Maßnahmen wurden umgehend eingeleitet.