Zwecks Ausweitung der Präsenz von Frauen vor allem im akademischen Bereich der Justiz wurde 1993 mit dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz die Rechtsgrundlage geschaffen, um im gesamten Bundesdienst Gleichbehandlungsbeauftragte und Kontaktfrauen einzusetzen. Dieses Gesetz schuf zugleich die rechtliche Basis für weitere strukturelle Maßnahmen, um die tatsächliche Unterrepräsentation von Frauen zu beseitigen. Die Frauenförderungspläne beschreiben die konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung von Gleichbehandlung und Frauenförderung.



(Diese Grafiken finden Sie auch nebenstehend unter "Downloads"; Stand 1. Jänner 2013)
Der Anteil an Frauen im akademischen Dienst der Justiz stieg in den letzten Jahren kontinuierlich auf mehr als 50 Prozent. Im Bereich des richterlichen Nachwuchses beträgt dieser weit mehr als 60 Prozent.